Sie habe ihn von sich weggestossen und sei auf die Toilette gegangen. Es habe geblutet und sie habe Schmerzen gehabt. Und im Nachhinein wisse sie auch, dass es Sperma gewesen sei, was aus ihr herausgekommen sei. Und dann… Das Protokoll zeigt an dieser Stelle, dass die Privatklägerin weint (pag. 32 Z. 47 ff.). Weiter sagte sie bei nochmaliger Schilderung dieses Vorfalls aus, sie habe nicht gewusst, was er in diesem Moment gedacht habe, auf jeden Fall habe er es [Anm. Eindringen in den Anus] dann trotzdem gemacht. Es habe ihr so weh getan. Sie habe einfach in diesem Moment geschrien (pag. 36 Z. 215 ff.).