527 Z. 17 ff.). Zu ihrer momentanen, allgemeinen Verfassung führte sie an der Berufungsverhandlung aus, das Hirn sei ja auch recht gut darauf ausgerichtet, dass man solche Geschichten irgendwann mal verdrängen könne. Aber es habe in ihr den Stress ausgelöst, dass sie diese Schublade jetzt wieder öffnen müsse. Und die Angst davor, wie lange es gehen werde, bis sie diese dann wieder zumachen könne. Das sei es, was in ihr im Moment sehr viel Stress auslöse (pag. 746 Z. 21 ff.). Nebst der Fähigkeit der Privatklägerin, ihre Gefühle differenziert und selbstreflektiert zu verbalisieren und damit dem Zuhörer genauestens vermitteln zu können, was in ihr vorgeht resp.