der Grossteil der Betroffenen sprach mit Freundinnen und Personen aus dem Umfeld und etwa die Hälfte behielt den Vorfall für sich). Dementsprechend ist das Verhalten der Privatklägerin, dass sie den Vorfall zuerst mit ihren Freunden besprach und danach – aus Angst vor einer Krankheit – zur Frauenärztin und erst auf gutes Zureden der Ärztin hin dann zur Opferberatungsstelle und im Anschluss zur Polizei ging, nachvollziehbar, plausibel und deckt sich mit dem Verhalten von anderen Betroffenen.