Auch die Erklärung der Privatklägerin, weshalb sie erst zwei Monate nach dem Vorfall zum Arzt gegangen ist, erscheint plausibel. Es ist nachvollziehbar und realitätsnah, dass sie zunächst verstehen musste, was vor sich ging. Schliesslich hatte sie den Beschuldigten eingeladen und einvernehmlich mit ihm Sex gehabt. Der Umstand, dass er sich über ihr nein hinwegsetzte, musste sie wohl zuerst verarbeiten und einordnen.