Ihre Aussagen sind in weiten Teilen sehr authentisch und anschaulich. Sie versetzte sich mehrmals in die Lage des Beschuldigten hinein und suchte Erklärungen für sein Verhalten oder schilderte, wie er reagiert hat. So sagte sie aus, dass sie denke, dass er um den Höhepunkt zu erreichen, anal habe in sie eindringen müssen und es sei ihm egal gewesen, was das mit ihr mache (pag. 37 Z. 269 ff.). Auch ihre Schilderungen in Bezug auf ihre Verfassung, als sie ins Zimmer zurückgekehrt sei und er angefangen habe, sie zu berühren (pag. 36 Z. 223 ff.) sind äusserst authentisch. Aus Sicht des Gerichts ist es kaum möglich, eine solche Schilderung zu erfinden.