Dem Sprechstundenbericht lässt sich entnehmen, dass sich die Privatklägerin zwei Monate nach dem später angezeigten Vorfall einer gynäkologischen Kontrolle unterzogen hat, wobei sie der Ärztin erzählte, vergewaltigt worden zu sein. Aus den Testergebnissen auf Geschlechtskrankheiten, welche negativ ausfielen, lassen sich keine direkten Schlüsse auf das geschilderte Vorgehen ziehen. So lässt sich dadurch insbesondere der Vorwurf des ungeschützten vaginalen (und analen) Eindringens weder untermauern noch widerlegen. Der durch die Privatklägerin eingereichte Kurzbericht von M.Sc. G.___