Eventualszenarien und zudem als «mehrfach begangen» bezeichnen müssen. Aus der Lektüre des nach dem Titel und den Eckpunkten folgenden, chronologisch beschriebenen Lebenssachverhalts geht hervor, dass der erste Absatz einvernehmliche sexuelle Handlungen umfasst, welche offensichtlich keine deliktische Färbung aufweisen und so auch nicht tatbestandsmässig sind. Sie dienen in der Anklageschrift der Aufklärung über die Vorgeschichte, welche letztendlich zu den Tatvorwürfen führte.