7. Anklagegrundsatz und Würdigungsvorbehalt Die Vorinstanz hat in ihrer rechtlichen Subsumtion gestützt auf die Anklageschrift folgende Sachverhalte auf eine mögliche Tatbestandsmässigkeit untersucht: - anale Penetration: Sexuelle Nötigung (pag. 610 f.) ev. Vergewaltigung (pag. 612, zweitletzter Absatz) ev. Schändung (pag. 615 f.) - vaginaler Geschlechtsverkehr ohne Kondom: Sexuelle Nötigung (pag. 611) ev. Vergewaltigung (pag. 612) ev. Schändung (pag. 617) - versuchtes vaginales Eindringen mit den Fingern: Sexuelle Nötigung (pag. 611) ev. Vergewaltigung (pag.