begangen, indem A.________ am 05.06.2020, zwischen 21.00 Uhr und 23.45 Uhr, in der Wohnung von C.________ an der .________ in .________ Bern mehrfach gegen deren Willen sexuelle Handlungen an ihr vornahm. Konkret traf A.________ C.________ am Freitagnachmittag des 05.06.2020 für einen Spaziergang, nachdem man sich auf der App Tinder kennenlernte. Als beide Parteien wieder bei sich zuhause waren, lud C.________ A.________ für einen One-Night-Stand zu sich nach Hause ein. A.________ nahm diese Einladung an und begab sich gegen 21.00 Uhr desselben Tages in die Wohnung von