_) bestimmt wurden, A.________ zur Bezahlung von CHF 7'500.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 05.06.2022 an die Privatklägerin C.________ verurteilt wurde und die weiteren Verfügungen getroffen wurden. 2. A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung, evtl. Schändung, angeblich begangen am 05.06.2020 an der .________ in .________ z.N. C.__