4.3 Anträge des Beschuldigten Fürsprecher Dr. B.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung namens und im Auftrag des Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 792; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20.12.2022 (PEN 21 255 [recte: PEN 21 225]) insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als die amtliche Entschädigung der Verteidigung (RA F.________ und RA B.________) sowie der Privatklägerschaft (RA D.________) bestimmt wurden, A.______