__ eine Genugtuung von CHF 7'500.00 zuzüglich 5 % Zins seit 05. Juni 2020 zu bezahlen. 2. A.________ sei schuldig zu erklären der sexuellen Nötigung, eventualiter der Schändung, und der Vergewaltigung, eventualiter der Schändung, begangen am 05. Juni 2020 in Bern z.N. der Privatklägerin C.________. 3. A.________ sei angemessen zu bestrafen. 4. A.________ sei zu verurteilen 4.1. zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 4.2. zu den erst- und oberinstanzlichen Parteikosten der Privatklägerin C.________ gemäss den eingereichten Honorarnoten.