4.2 Anträge der Privatklägerin Fürsprecherin D.________ stellte und begründete namens und im Auftrag der Privatklägerin folgende Anträge (pag. 789): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. Februar 2023 [recte: 20. Dezember 2022] insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________ verurteilt wurde, der Privatklägerin C.________ eine Genugtuung von CHF 7'500.00 zuzüglich 5 % Zins seit 05. Juni 2020 zu bezahlen.