A.________ sei schuldig zu erklären der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung, begangen am 5. Juni 2020 in Bern z.N. von C.________. II. A.________ sei in Anwendung von 40, 43, 44, 47, 49, 189 Abs. 1, 190 Abs. 1 StGB und Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 11. Mai 2022 unter Aufschub des Vollzugs nach Art. 57 Abs. 2 StGB zugunsten der angeordneten stationären Massnahme nach Art. 59 StGB;