3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 1. Februar 2024 (pag. 731 f.) sowie ein aktueller ärztlicher, vollzugsbezogener Bericht der Klinik L.________ über den Beschuldigten vom 22. Januar 2024 (pag. 724 ff.) eingeholt. Weiter wurden die Strafakten des Regionalgerichts Bern-Mittelland i.S. PEN 22 39 sowie die Vollzugsakten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern über den Beschuldigten ediert (BVD Nr.________).