Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 15./16. Februar 2024 in Anwesenheit des Beschuldigten und dessen Verteidiger, der Staatsanwältin und der Rechtsvertreterin der Privatklägerin statt (pag. 742 ff.). Die Privatklägerin wurde unter Vermeidung der Konfrontation mit dem Beschuldigten zu Protokoll einvernommen und danach für den Rest der Verhandlung entschuldigt.