(nachfolgend: Privatklägerin), frei, auferlegte ihm die Verfahrenskosten von CHF 14'983.55 zur Bezahlung, setzte die amtlichen Honorare des Verteidigers sowie der Rechtsvertretung der Privatklägerin (für letztere auch das volle Honorar) fest und auferlegte dem Beschuldigten die jeweilige Rück- und Nachzahlungspflicht. Im Weiteren wurde der Beschuldigte verurteilt, der Privatklägerin eine Genugtuung von CHF 7'500.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 5. Juni 2020 zu bezahlen. Im Zivilpunkt äussert sich das Urteil nicht zu den Kostenfolgen.