(nachfolgend: Beschuldigter) ohne Ausrichtung einer Entschädigung oder Genugtuung vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung, evtl. Schändung, angeblich begangen am 5. Juni 2020 in Bern zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatklägerin), frei, auferlegte ihm die Verfahrenskosten von CHF 14'983.55 zur Bezahlung, setzte die amtlichen Honorare des Verteidigers sowie der Rechtsvertretung der Privatklägerin (für letztere auch das volle Honorar) fest und auferlegte dem Beschuldigten die jeweilige Rück- und Nachzahlungspflicht.