Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 5'288.80. 19 V. 1. Die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertreterin der Straf- und Zivilklägerin C.________, Rechtsanwältin D.________, für das oberinstanzliche Verfahren wird wie folgt bestimmt: