1. die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt E.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurde: Stunden Satz amtliche Entschädigung 43.42 200.00 CHF 8’684.00 Reisezuschlag CHF 325.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 260.50 Mehrwertsteuer 7.7