beantragte für den Beschuldigten oberinstanzlich eine Genugtuung von CHF 500.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 13. Oktober 2020 (Tag der Strafanzeige). Zur Begründung führte sie aus, in der rumänischen Diaspora sei viel über den erfundenen Übergriff geredet worden. Der Ruf und die Ehre ihres Mandanten und von dessen Familie seien verletzt worden (pag. 583).