Mithin muss eine gewisse Intensität der Verletzung gegeben sein, damit eine Genugtuung zugesprochen wird. Neben ungerechtfertigter Untersuchungs- und Sicherheitshaft ist etwa an eine publik gewordene Hausdurchsuchung, eine sehr lange Verfahrensdauer resp. Verletzung des Beschleunigungsgebots, eine breite Darlegung in den Medien sowie Probleme im Familien- und Beziehungsleben durch die Strafuntersuchung oder persönlich-