Das beantragte Honorar bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Tarifrahmens. Nachfolgende Positionen sind jedoch zur kürzen: – 20. Februar 2024, Berufungsverhandlung: Die Berufungsverhandlung dauerte nicht 5, sondern 4 Stunden. – 21. Februar 2024, Urteilseröffnung: Die Urteilseröffnung dauerte nicht 1, sondern ½ Stunde. Nach dem Gesagten wird der geltend gemachte Aufwand von 24½ Stunden um 1½ Stunden auf 23 Stunden gekürzt. Entsprechend ist auch die Auslagenpauschale zu kürzen. Darüber hinaus gibt die Honorarnote zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.___