für die Zeit vom 10. November 2022 bis 25. Januar 2024 mit Honorarnote vom 25. Januar 2024 eine amtliche Entschädigung von CHF 887.45 geltend (amtliches Honorar von CHF 800.00 + Auslagenpauschale von CHF 24.00 + Mehrwertsteuer von CHF 63.45; pag. 545 ff.). Diese bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Tarifrahmens und erscheint der Kammer angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt E.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 888.70; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen.