13 termachen wollen, sei jedoch gestört worden und habe sich im Badezimmer versteckt, weil die «Grossmutter» in die Wohnung gekommen sei, in Widerspruch zu ihrer sechs Monate später gemachten Aussage, wonach sie das Badezimmer nach dem ersten Vorfall habe verlassen können, weil ihre «Grossmutter» nach oben gekommen sei. An der oberinstanzlichen Einvernahme sodann erwähnte die Privatklägerin die «Grossmutter» mit keinem Wort.