Mit dem eigenen Aussageverhalten konfrontiert, antwortete die Privatklägerin an der Berufungsverhandlung auf die Frage, warum sie an der ersten Einvernahme nicht erwähnt habe, dass es im Badezimmer zu mehr als Küssen und Berührungen gekommen sei, mit: «Weil ich Angst vor dem Beschuldigten hatte. Er wusste genau, wo ich wohne und er befand sich in der Region. Im Nachhinein habe ich es mir anders überlegt. Vor allem auch, weil meine Mutter mich unterstützt hat, die Wahrheit zu sagen. Darum habe ich meine Aussagen ergänzt» (pag. 570 Z. 134 ff.). Diese Erklärung überzeugt die Kammer nicht. So sprach die Mutter der Privatklägerin sowohl gegenüber der Polizei (pag.