So sprach sie betreffend das Badezimmer an der ersten Einvernahme von einem Vorfall mit Küssen auf den Mund, «französischen Küssen» mit der Zunge, Drücken auf den «Popo» und versuchtem Anfassen der Brüste. An der zweiten Einvernahme erwähnte sie in Abweichung davon zwei Vorfällen im Badezimmer; einen ersten Vorfall mit versuchtem Küssen und einen zweiten Vorfall mit Küssen, «Begrapschen» und digitaler Penetration. An der Berufungsverhandlung schliesslich führte sie entgegen ihren vorherigen Aussagen aus, «das Schlimmste» sei im Badezimmer passiert, wo sie den Beschuldigten oral habe befriedigen müssen und es zu vaginalem Geschlechtsverkehr gekommen sei.