Würdigung Es fällt auf, dass die Sachverhaltsdarstellungen der Privatklägerin an den vier Einvernahmen erheblich voneinander abweichen. Insbesondere machte die Privatklägerin divergierende Aussagen zum Kerngeschehen, d.h. den ihr angeblich widerfahrenen sexuellen Handlungen und den Örtlichkeiten des angeblichen Tatgeschehens. So sprach sie betreffend das Badezimmer an der ersten Einvernahme von einem Vorfall mit Küssen auf den Mund, «französischen Küssen» mit der Zunge, Drücken auf den «Popo» und versuchtem Anfassen der Brüste.