Sie habe ihn jedoch mit den Händen wegstossen können und ihm gesagt, dass sie weggehen möchte. Sie habe ihm auch gedroht, dass sie allen erzähle, was passiert sei und dass sie viel Lärm mache (pag. 573 Z. 268 ff.). G.________ habe sich in der Wohnung befunden, als sie im Badezimmer gewesen sei. Er habe gesehen, dass sie das Badezimmer habe verlassen wollen und vom Beschuldigten zurückgezogen worden sei. Er habe auch den Lärm gehört. Dann habe die Mutter von G.________ angerufen, damit er ihr helfe. Am nächsten Tage habe G.________ es seiner Mutter erzählt (pag. 569 Z. 111 ff.). ̶ Würdigung