571 Z. 218 ff.). Er habe so fest an ihren Haaren gezogen, dass sie sich nicht habe befreien können. Danach, sie wisse nicht mehr wie lange es gedauerte habe, habe er sie mit dem Gesicht an die Wand gedrückt und Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt, bis er ejakuliert habe (pag. 572 Z. 222 ff.). Während des Oralverkehrs habe sie nicht am Boden gelegen, sondern habe der Beschuldigte sie auf die Knie gedrückt (pag. 572 Z. 248 f.). Nachdem das Ganze im Badezimmer passiert sei, habe sie sich auf das Sofa gesetzt. Dort habe er nochmals versucht, Oralverkehr mit ihr zu haben (pag. 572 Z. 260 ff.). Sie habe ihn jedoch mit den Händen wegstossen können und ihm gesagt, dass sie weggehen möchte.