Ihre Mutter habe ihr erklärt, was passiert sei und dass das nicht hätte passieren dürfen. Ihre Mutter habe ihr Kraft gegeben. Von alleine hätte sie wahrscheinlich keine Anzeige gemacht (pag. 355 Z. 12 ff.). ̶ Oberinstanzliche Einvernahme vom 20. Februar 2024 An der Berufungsverhandlung verkündete die Privatklägerin, das «Schlimmste» sei im Badezimmer passiert (pag. 570 Z. 167). Im Wohnzimmer sei nichts passiert.