Der Beschuldigte habe dieselben Bewegungen gemacht wie beim vaginalen Geschlechtsverkehr, aber nicht in der Vagina, sondern im Mund (pag. 41, Videoeinvernahme 17:38:25). Er habe seinen Penis nie vollständig aus ihrem Mund gezogen, aber für wenige Sekunden angehalten, so dass sie habe Luft holen können (pag. 41, Videoeinvernahme 17:39:15). Sie schäme sich. Er habe sie gezwungen, ihren Mund zu öffnen, so dass er in ihrem Mund kommen konnte. Sie habe «es» schlucken müssen (pag. 41, Zeitstempel 16:51:35). Der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass sie es niemandem erzählen soll, andernfalls ihr etwas Schlimmes/Böses passieren könne. Aus Angst habe sie niemandem davon erzählt (pag.