9 nicht befreien konnte (pag. 41, Zeitstempel 16:49:35). Als er sein «Ding» herausgenommen habe, habe er sie unter dem Kiefer so stark gedrückt, dass es ihr sehr weh getan und sie ihren Mund geöffnet habe (pag. 41, Videoeinvernahme 17:36:00). Sie habe nicht schreien können, weil sie sein «Ding» im Mund gehabt habe (pag. 41, Videoeinvernahme 17:37:15). Nach zehn bis 15 Minuten sei er gekommen (pag. 41, Zeitstempel 16:51:00). Der Beschuldigte habe dieselben Bewegungen gemacht wie beim vaginalen Geschlechtsverkehr, aber nicht in der Vagina, sondern im Mund (pag.