5, Zeitstempel 4:21:40). ̶ Polizeiliche Einvernahme vom 28. April 2021 in Bern Die zweite Einvernahme der Privatklägerin fand am 18. April 2021 statt. Sie dauerte 3½ Stunden und wurde ebenfalls audiovisuell aufgezeichnet und in Anwesenheit einer rumänischen Übersetzerin durchgeführt (pag. 45 ff.). Die Privatklägerin berichtete, der Beschuldigte sei ins Zimmer von G.________ gekommen und habe sich neben sie auf das Bett gesetzt. Er habe ihr ins Ohr geflüstert, dass sie zu-