Die 2¼- stündige Einvernahme wurde audiovisuell aufgezeichnet und fand in Anwesenheit einer rumänischen Übersetzerin statt (pag. 34). Die Privatklägerin führte aus, sie habe sich mit dem zehnjährigen G.________ im Zimmer aufgehalten, als der Beschuldigte ebenfalls ins Zimmer gekommen sei (pag. 5, Zeitstempel 3:54:00). Der Beschuldigte habe ihr dann geschrieben: «Komm ins Badezimmer, dass ich dich küsse». Sie habe ihn ignoriert, weil sie nicht mit ihm ins Badezimmer habe gehen wollen. Der Beschuldigte habe daraufhin nach ihrer Hand gegriffen und sie «gezwungen» (pag. 5, Zeitstempel