13. Beweiswürdigung der Kammer Weil ein typisches Vieraugendelikt zu beurteilen ist, bei welchem keine objektiven Beweismittel vorliegen und über welches Dritte nur vom Hörensagen berichten können, kommt den Aussagen der Privatklägerin zentrale Bedeutung zu. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: ̶ Polizeiliche Einvernahme vom 18. Oktober 2020 in K.________ Die Privatklägerin wurde am 18. Oktober 2020 erstmals polizeilich befragt. Die 2¼- stündige Einvernahme wurde audiovisuell aufgezeichnet und fand in Anwesenheit einer rumänischen Übersetzerin statt (pag.