12. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt, Beweisfragen Der Beschuldigte bestreitet den angeklagten Sachverhalt vollumfänglich. Er streitet ab, dass es am 12. September 2020 zwischen ihm und der Privatklägerin zu sexuellen Handlungen im Badezimmer und/oder im Wohnzimmer der Familie I.________ gekommen sein soll. Auch will er nicht gewusst haben, dass die Privatklägerin zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt 14½ Jahre alt war. Vor diesem Hintergrund hat die Kammer beweismässig zu klären, ob und gegebenenfalls zu welchen sexuellen Handlungen es zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin am 12. September 2020 gekommen ist.