mit einer Hand an ihrem Mund/Kiefer, sodass sie ihren Mund aufgrund der Gewaltanwendung resp. des Schmerzes öffnete, und führte seinen erigierten Penis (ohne Kondom) in ihren Mund ein. Anschliessend packte er C.________ mit beiden Händen fest am Kopf/an den Haaren (resp. zog bei ihrer Gegenwehr immer stärker daran) und bewegte ihren Kopf (hin und her), bis er im Mund von C.________ zum Samenerguss kam. Der Beschuldigte forderte C.________ auf, das Sperma zu schlucken, was diese tat. Der Beschuldigte wusste oder nahm zumindest eventualvorsätzlich in Kauf, dass C.________ noch nicht 16 Jahre alt und damit noch minderjährig war.