6 Der Beschuldigte packte die zur Tatzeit 14½-jährige C.________ in gewaltsamer resp. schmerzhafter Art und Weise am Handgelenk und zog sie entgegen ihres zuvor mündlich geäusserten Willens unter Gewaltanwendung ins Badezimmer. Im Badezimmer berührte/«begrabschte» der Beschuldigte C.________ gegen ihren Willen (unter ihrer Kleidung) in sexueller Weise an ihren Brüsten und ihrem Gesäss. Zudem küsste er sie auf dem Mund (evtl. teilweise mit Zunge) und führte zwei seiner Finger in ihre Vagina ein, was C.________ Schmerzen. bereitete.