9. Vorwurf gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 17. Januar 2022 (pag. 272 ff.) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich der sexuellen Handlungen mit einem Kind, eventuell fahrlässig begangen, und der sexuellen Nötigung, beides begangen am 12. September 2020 an der L.________ (Strasse) in J.________ (damaliges Domizil der Familie I.________) zum Nachteil der Privatklägerin schuldig gemacht zu haben. Die Anklageschrift umschreibt den Sachverhalt wie folgt (pag. 272 f.; Hervorhebungen im Original):