2. Die Zivilklage sei infolge Freispruchs abzuweisen. 3. A.________ sei in Anwendung von Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO eine Genugtuung von CHF 500.00 zzgl. 5 % Zins seit 13. Oktober 2020 zuzusprechen. 4. Die übrigen Verfügungen sind von Amtes wegen zu treffen. 5. Die erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten sind dem Verfahrensausgang entsprechend dem Kanton Bern aufzuerlegen. 6. Die Honorarnote der amtlichen Verteidigerin sei zu genehmigen.