1. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 2. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 2. Erstinstanzliche Urteilsberichtigung Am 23. Februar 2023 berichtigte die Vorinstanz das Urteil vom 10. November 2022 dahingehend, dass die unter Ziff. IV.1 angeordnete Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem (SIS) gestrichten wurde. Dies, weil die rumänische Staatsangehörigkeit des Beschuldigten keine solche Ausschreibung zulässt.