4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 12'800.00 und Auslagen von CHF 1'000.00 insgesamt bestimmt auf CHF 13'800.00 (ohne Auslagen für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerin sowie ohne Kosten für die Übersetzungen, die durch die Fremdsprachigkeit der beschuldigten Person nötig wurden). […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1’000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 12'800.00.