20 würde vorliegend die Nichtigkeit bereits rechtskräftiger, nicht angefochtener Rechtsakte die Rechtssicherheit stark gefährden. Dabei fällt besonders ins Gewicht, dass im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie rasche und effektive Reaktionen zentral sind. Unsicherheiten betreffend die Durchsetzbarkeit der oft kurzfristig erlassenen Massnahmen würden eine wirksame Bekämpfung der Pandemie verunmöglichen. Auch die angerufenen strafprozessualen Revisionsgründe sind nicht erfüllt.