Ab Dienstag, 22. Dezember 2020, seien Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Ziel der Massnahmen sei es, die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten. Den Kantonen müsse es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten (Medienmitteilung des BAG vom 18. Dezember 2020, http://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/- medienmitteilungen.msg-id-81745.html, zuletzt abgerufen am 28. Juli 2022).