11 Rechtskraft erwachsenes Strafurteil nichtig zu erklären. Nichtig wäre der Anwendungsakt nur in Extremfällen, nämlich, wenn der ihm anhaftende Mangel besonders schwer sei, wenn er sich als offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar erweise und die Rechtssicherheit durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet werde. Als Nichtigkeitsgründe würden vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht fallen.