Diese Bestimmung habe ihren eigentlichen Anwendungsbereich dort, wo das Gericht von mehreren Teilnehmern an der gleichen Tat die einen verurteile und später andere freispreche, weil es die strafbare Handlung überhaupt nicht für erfüllt oder erwiesen halte. Weitere Anwendungsfälle würden in der Praxis darin gesehen, dass eine andere Person als der Verurteilte für die gleiche Handlung schuldig gesprochen worden sei, oder zwei Personen für eine Straftat zur Rechenschaft gezogen worden seien, die nach dem klaren Sachverhalt nur von einem einzigen Täter begangen worden sei. Entsprechend dem Grundkonzept der Revision, bei welcher