Natürlich könne man von niemandem verlangen, ein Haus, dessen Bau auf der Grundlage verfassungswidriger Bestimmungen genehmigt worden sei, wieder abzureissen. Aber jemand, der fälschlich im Gefängnis sitze, würde wohl freigelassen und eine Verfügung, welche wie der Strafbefehl keine Grundlage gehabt habe, müsse annulliert werden. Hier liege also tatsächlich, wie dies die Staatsanwaltschaft für eine Revision fordere, ein «äusserst krasser» Fall vor.