Aber der Entscheid des Bundesgerichtes sei nicht irgendeine abweichende Beurteilung nebst anderen, er stelle endgültig fest, dass die Verordnung nie eine Verfassungsgrundlage gehabt habe. Rechtssicherheit, also das Vertrauen, dass Gesetze gelten, sei für alle Bürgerinnen und Bürger zentral. Aber es sei nicht das gleiche, ob sich eine staatliche Behörde bei Erlassen oder Gesetzen zu Gunsten oder zu Ungunsten einer Bürgerin geirrt habe. Natürlich könne man von niemandem verlangen, ein Haus, dessen Bau auf der Grundlage verfassungswidriger Bestimmungen genehmigt worden sei, wieder abzureissen.