Bis zum abschlägigen Entscheid der Staatsanwaltschaft vom 28. Januar 2022 seien fast vier Monate vergangen. Nach verschiedenen Telefonaten mit der Staatsanwaltschaft habe sie beschlossen, die Revision zu beantragen, wie ihr das im Schreiben vom 28. Januar 2022 und am Telefon auch empfohlen worden sei. Vom Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens der Staatsanwaltschaft vom 28. Januar 2022, worin diese über die Ablehnung der Einsprache informiere, bis zum Einreichen des Revisionsgesuchs am 16. Februar 2022 seien somit keine zwanzig Tage vergangen. Es zeige sich, dass die Gesuchstellerin innert nützlicher Frist auf neue Fakten reagiert habe.